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Verkehrssicheres Fahrrad - Wie ist es StVZO-tauglich?
Mit dem Mountainbike mal schnell in die Stadt radeln, das du sonst nur für Geländetouren und Downhill-Rennen fährst. Ist das eigentlich erlaubt? Jeder, der sich mit seinem Rad im Straßenverkehr bewegt, ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dazu verpflichtet, auf einige technische Anforderungen und natürlich die Verkehrsregeln zu achten. Verfügt dein Mountainbike über keine Beleuchtung oder fehlt eine Klingel, kann es bei einer Verkehrskontrolle teuer werden. Informiere dich in unserem Ratgeber, über die wichtigsten Regeln und die gesetzlich geforderte Ausstattung laut StVZO, damit du sicher und rechtmäßig im Straßenverkehr unterwegs bist.
Verkehrssicheres Fahrrad - Wie ist es StVZO-tauglich?
Mit dem Mountainbike mal schnell in die Stadt radeln, das du sonst nur für Geländetouren und Downhill-Rennen fährst. Ist das eigentlich erlaubt? Jeder, der sich mit seinem Rad im Straßenverkehr bewegt, ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dazu verpflichtet, auf einige technische Anforderungen und natürlich die Verkehrsregeln zu achten. Verfügt dein Mountainbike über keine Beleuchtung oder fehlt eine Klingel, kann es bei einer Verkehrskontrolle teuer werden. Informiere dich in unserem Ratgeber, über die wichtigsten Regeln und die gesetzlich geforderte Ausstattung laut StVZO, damit du sicher und rechtmäßig im Straßenverkehr unterwegs bist.
Welche StVZO-Regeln gelten?
Der Fahrradtyp spielt keine Rolle: Unabhängig davon, ob du mit dem Mountainbike, dem Rennrad oder einem City-Bike unterwegs bist, muss dein Rad entsprechende technische Anforderungen erfüllen, damit du dich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen kannst. Ausgenommen von diesen Regelungen sind (Klein-) Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die Teilnahme von Fahrzeugen am Straßenverkehr. Für Fahrräder sind vor allem die Paragraphen 63 bis 67 relevant. Die wichtigsten Regelungen für Fahrräder nach der StVZO, Stand 2023, sind wie folgt:
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Klingel: Fahrräder müssen eine helltönende Glocke haben. Andere Warnsignale wie Hupen oder stetig Lärm verursachende Signale wie Radlaufglocken sind nicht erlaubt (§ 64a StVZO).
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Bremsen: Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme haben, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Eine Vorder- und Hinterradbremse sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 65 StVZO).
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Beleuchtung: Fahrräder müssen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mit Beleuchtung ausgestattet sein. Seit dem 1. Juni 2017 sind batteriebetriebene Lampen erlaubt. Die Stromquelle muss mindestens 3 Watt Leistung und eine Nennspannung von 6 Volt haben. Frontstrahler müssen mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke erzeugen, und das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Weiße und rote Reflektoren sind verpflichtend und dürfen auch in den Lampen integriert sein (§ 67 StVZO).
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Reflektoren: Fahrräder sollten seitlich jeweils zwei Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren pro Rad haben. Ein weißer Reflektor vorne und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“ hinten sind vorgeschrieben. Gelbe Reflektoren sind auch an den Pedalen erforderlich.
Diese Regelungen gelten unabhängig vom Fahrradtyp, sei es ein Mountainbike, Rennrad oder City-Bike. Ausgenommen sind Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Die StVZO wird jedoch schrittweise abgebaut und in andere Verordnungen überführt, was bedeutet, dass sich die Regelungen in Zukunft ändern könnten.
Jederzeit gut sichtbar
Der Frontstrahler muss mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux erzeugen. Das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Zusätzlich zu den Lampen ist ein weißer bzw. roter Reflektor verpflichtend. Diese dürfen seit dem 1.6.2017 auch in den Lampen integriert sein und müssen nicht mehr separat am Vorder- bzw. Hinterrad befestigt werden. Um dir die Suche zu vereinfachen, haben wir bereits zusammengestellte Beleuchtungssets in unserem Shop. Der Hinterradreflektor muss der Kategorie „Z“ entsprechen. Der zusätzliche kleine Hinterradreflektor wurde mit der Überarbeitung am 1.6.2017 gestrichen. Beide Lampen müssen so angebracht sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Der Absatz in der StVZO über die richtige Einstellung des Scheinwerfers ist seit dem 1.6.2017 ebenfalls gelöscht. Die Lampen dürfen über eine Stand- sowie Bremslichtfunktion verfügen, aber nicht blinken. Dies könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und der Abstand zu anderen Fahrzeugen kann im Dunkeln schlechter eingeschätzt werden.
Getestete Fahrradbeleuchtung im Fahrrad XXL Test & Vergleich
Wir haben dir verschiedene Tests und Vergleiche von den beliebtesten Fahrradbeleuchtungen zusammengefasst und dir die Fahrradlichter separat mit den Vor- und Nachteilen vorgestellt. Finde die für dich optimale Fahrradbeleuchtung. Mehr Informationen hierzu findest du direkt in unserem Fahrradbeleuchtungs-Test & -Vergleich.Wenn du auf Nummer sicher beim Kauf von neuen Fahrradleuchten und Reflektoren gehen willst, informiere dich an der Wellenform und der sogenannten K-Nummer. Diese solltest du auf den Lampen und Reflektoren finden und kannst dann ablesen, ob diese für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Weiterhin sind gelbe Reflektoren an den Pedalen, sowohl nach vorne, als auch nach hinten, Pflicht. Genauso verhält es sich mit seitlichen Reflektoren. Hier hast du die Wahl, ob du dein Rad mit Reflexstreifen an den Reifen, reflektierenden Speichenhülsen oder den bewährten Katzenaugen in den Speichen ausstattest. Schön anzusehen sind ebenso neuartige Speichenlichter. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn diese sind nicht in jedem Fall in Deutschland erlaubt.
Seit dem 1.6.2017 sind ebenso Blinker an Fahrrädern erlaubt. Diese Fahrtrichtungsanzeiger eignen sich insbesondere für Liegeräder, bei denen das Handzeichen schwerer zu erkennen ist. Fahrradbeleuchtungssets sind damit besonders praktisch, um dein Bike verkehrssicher auszurüsten.
So ist dein Fahrrad verkehrssicher
Wie mache ich mein Rad noch sicherer für den Verkehr?
Gepäckträger, Schutzbleche und Kettenschutz
Körbe und Fahrradtaschen
Radanhänger
Seit dem 1.6. 2017 gibt es mit dem § 67a einen neuen Abschnitt, der erstmalig die Beleuchtung an Fahrradanhängern regelt. Für Anhänger, die ab dem 1.1.2018 verkauft werden, gilt Folgendes: Anhänger ab 60 cm Breite benötigen zwei weiße Reflektoren nach vorne und eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei rote Reflektoren. Ab einer Breite von 1 m benötigen sie zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren dürfen unabhängig von der Breite angebracht werden. Vorgeschrieben ist, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden.
Egal ob die richtige Einstellung der Beleuchtung, der passende Kettenschutz oder ein sicheres Schloss – unsere Fahrrad XXL Filialen stehen dir auch direkt vor Ort beratend zur Seite.
Welche Regeln gelten bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?
Pedelecs im Straßenverkehr
Mit Pedelecs, die maximal bis 25 km/h unterstützend fahren, darfst du dich auch auf Radwegen bewegen. Dies gilt seit dem 1.6.2017 auch für E-Mopeds oder E-Scooter, die ebenso nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren. Siehst du also einen Radweg, der für „E-Bikes“ freigegeben ist, betrifft das nur die Pedelecs.
Die StVZO bei S-Pedelecs
Bei diesen viel schnelleren S-Pedelecs benötigst du eine Fahrerlaubnis, die der eines Mofa-Führerscheins entspricht. Auch ein Versicherungskennzeichen (circa 70 Euro Kosten jährlich) ist verpflichtend. Der Fahrer eines S-Pedelecs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem S-Pedelec nicht erlaubt.
Fahren ohne Muskelkraft: E-Bikes
Sicher unterwegs mit dem Fahrradhelm
Zur wesentlichen Sicherheit beim Fahrrad fahren tragen außerdem Fahrradhelme bei. Zwar besteht die Helmfplicht nur bei S-Pedelecs, allerdings solltest du trotzdem nicht auf ihn verzichten. Er schützt deinen Kopf vor gefährlichen Stürzen und kann dir das Leben retten! Für jeden Einsatzzweck haben wir den passenden Helm parat. Schau dir unsere Helme an:- Fahrradhelme für Kinder
- MTB Helme
- Fullface Downhill Helme
- Rennrad Helme
- BMX / Dirt Helme
- City-, Trekking- und Ubran Bike Helme
Weitere Informationen zu E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs findest du in unserem E-Bike-Ratgeber.